Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - regeln Sie, was Ihnen wichtig ist

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie im Falle einer eigenen Geschäftsunfähigkeit in allen oder bestimmten Bereichen zu vertreten. 

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen und auch nur Sie bestimmen, welche Angelegenheiten von wem geregelt werden dürfen.

Beispielhaft seien genannt:

die Gesundheitssorge (u.a. Durchsetzung einer Patientenverfügung, Einsicht in Krankenunterlagen),

die Bevollmächtigung für Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (u.a. Kündigung eines Mietvertrages, Abschluss eines Heimvertrages),

die Vertretung vor Gericht oder bei Behörden oder auch die

Vermögenssorge zur Verwaltung des Vermögens.

Wenn Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst regeln können, sieht das deutsche Recht keine gesetzliche Vertretung durch Ehepartner, Eltern oder Kinder vor. Sofern niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, wird das Betreuungsgericht dann in einem sogenannten Betreuungsverfahren einen Betreuer bestellen.

Für alle Bereiche, für die eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, wird ein solches Verfahren nicht erforderlich.

Die Vorsorgevollmacht sollte schon zu Beweiszwecken schriftlich erteilt werden und vor allem zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, es sei denn, die Vollmacht soll auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundbesitz oder zur Aufnahme eines Verbraucherdarlehens dienen. Beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die Registrierung einer Vollmacht möglich und überaus sinnvoll, denn das für Sie zuständige Betreuungsgericht hat Zugriff auf die dort hinterlegten Daten.


Die Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie aufgrund einer Erkrankung oder Ihres Alters geschäfts- und/oder einwilligungsunfähig werden, können Sie mit einer Patientenverfügung Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und im Voraus bestimmen, ob Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen wollen.

Nehmen Sie sich Zeit zur Auseinandersetzung mit Ihren persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum Leben und Sterben, Wünschen und Sorgen, Ängsten und religiösen Anschauungen - gern erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine höchst individuelle Regelung, die Ihren ärztlichen Behandlern ein verbindlicher Leitfaden zu Ihrer Versorgung ist.

Über Formalien, Inhalte, jederzeitge Widerrufsmöglichkeiten, regelmäßige Erneuerungen und die richtige Hinterlegung berate ich Sie umfassend. 

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